Dienstleistungen

Leistungen / Service

Unsere Leistungen im Überblick:


 

* KFZ-Schadengutachten

* Fahrzeugbewertungen
* Durchführung von Lackschichtdickenmessungen
* Kleinschadengutachten bei Bagatellschäden
* Anfertigung von Fotodokumentationen
* Durchführung von Rechnungsprüfungen
* Anfertigung von Reparaturbestätigungen
* Kompatibilitätsprüfungen
* Technische Beratung über den Kauf und Betrieb von PKWs und Motorrädern
* Vor-Ort Service

Kfz-Schadengutachten

 

Der Ärger nach einem unverschuldeten Unfall ist groß. Das Auto ist beschädigt und die Schadensregulierung ist ein für den Laien äusserst komplexes Thema. Damit die Schadenfeststellung als Grundlage einer korrekten Schadenbearbeitung problemlos verläuft, sollten Sie sich an einen unabhängigen Sachverständigen wenden, der den Schaden in einem Gutachten exakt und neutral feststellt.

Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners.

Ein qualifiziertes, neutrales und nicht weisungsgebundenes Gutachten über den Fahrzeugschaden dient der Beweissicherung, der Klärung des Sachverhaltes und ist bei der Schadenregulierung unerlässlich. Denn gerade im Haftpflichtbereich ist es bei Unfällen äusserst wichtig, über die genaue Schadenshöhe Bescheid zu wissen, da es oftmals zu Streitigkeiten mit der Werkstatt und / oder der regulierungspflichtigen Versicherung kommt.

Im Gutachten werden der Reparaturweg sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten festgesetzt. Bei Schäden größeren Umfangs oder bei älteren Fahrzeugen ist im Gutachten zusätzlich die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sowie ein möglicher Restwert inbegriffen. Der Sachverständige gibt durch einen Vergleich des Fahrzeugwertes mit den zu erwartenden Reparaturkosten Auskunft über die Reparaturwürdigkeit. In bestimmten Fällen, meist bei neuwertigen Fahrzeugen, wird eine Wertminderung festgesetzt.

Selbstverständlich werden in unseren Gutachten die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen (z.B. Änderung des Schadenersatzrechtes im August 2002) entsprechend berücksichtigt.

Die Begutachtung des Schadens kann direkt bei Ihnen erfolgen, selbstverständlich auch am Wochenende, an Feiertagen sowie am Abend.

 
Warum kein Kostenvoranschlag der Werkstatt?

    * Es wird weder ein Wiederbeschaffungs- noch ein Restwert ermittelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt wird. Somit sind Probleme bei der Schadensregulierung schon vorprogrammiert.

 

    * Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen des jeweilligen Herstellers. Wir kalkulieren mit tagesaktuellen Daten!

 

    * Eine Beurteilung der Verkehrssicherheit fehlt im Kostenvoranschlag gänzlich.

 

    * Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keine beweissichernde Funktion, ein Gutachten eines qualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen dagegen schon

 

    * Ein Gutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes dar, d.h. über-steigen die Reparaturkosten die Prognose, sind diese Reparaturkosten in vollem Umfang vom Schädiger zu tragen. Ein Kostenvoranschlag dagegen stellt das verbindliche Versprechen dar, die Reparatur zu einem festen Preis durchzuführen.

 

    * Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt. Für diesen Fall bieten wir Ihnen unser äußerst preiswertes Klein-schadengutachten an.


Wir nehmen uns Zeit für Sie - zu Ihrem finanziellem Vorteil! Im Vergleich zu Werkstätten und Autohäusern, die im Service-Bereich oftmals unter erheblichem Zeitdruck arbeiten, erstellen wir unsere Kleinschadengutachten exakt, detailliert mit Angabe von Reparaturdauer, Nutzungsausfall und weiteren wichtigen Informationen. Selbst kleinste Positionen wie beispielsweise zu erneuernde Aufkleber sowie Nebenarbeiten werden von uns mitkalkuliert!

WICHTIG:
Selbst wenn die gegnerische Versicherung "großzügig" auf ein Sachverständigen-Gutachten verzichtet, heißt dies nicht, dass Sie ebenfalls auf Ihr Recht auf ein für Sie kostenloses, neutrales und qualifiziertes Gutachten verzichten sollten!

Oldtimer- & 
Fahrzeugbewertung

Warum eine Fahrzeugbewertung oder ein Wertgutachten?

Angenommen, Sie wollen Ihr Auto oder Motorrad verkaufen und sind sich nicht sicher, was Sie für das Fahrzeug verlangen können. Eine Wertermittlung gibt Ihnen von neutraler Seite einen Wert vor, den Sie als Anhaltspunkt nehmen können und der Sie vor einem finanziellen Verlust beim Verkauf schützt. Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich jedoch nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges. Beispielsweise kann es für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des Firmenfuhrparks bewerten zu lassen.

Wir führen unsere Fahrzeugbewertungen mit den Systemen DAT und / oder Audatex Schwacke durch. In die Bewertung fliessen noch weitere relevante Faktoren wie beispielsweise der aktuelle Marktwert des Fahrzeuges ein.

Sie erhalten von uns ein Gutachten, welches neben sämtlichen erforderlichen Fahrzeugdaten und Ausführungsvarianten eine objektive Einschätzung des gegenwärtigen allgemeinen und technischen Zustandes des Fahrzeuges beinhaltet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein Zertifikat über den technischen Zustand Ihres Fahrzeuges aus.

Anfertigung von Reparaturbestätigungen

 

Soll die Durchführung einer Reparatur nachgewiesen werden, kann der Geschädigte einen Sachverständigen mit einer Reparaturbestätigung beauftragen.

Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn das beschädigte Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt wird. Die Reparaturbestätigung dient dann gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur, was als Voraussetzung zur Auszahlung des Nutzungsausfalls zu sehen ist.

weitere Leistungen

Durchführung von Lackschichtdickenmessungen

 

Wir führen Messungen der Lackschichtdicke an Stahl- und Aluminiumkarosserien durch. Es wird mit hochpräzisen Messgeräten die im Mikrometerbereich liegende Dicke der Schichten über dem Metall gemessen. Damit ist einwandfrei festzustellen, ob die betreffende Fahrzeugpartie nachlackiert oder im Zuge einer Unfallschadeninstandsetzung sogar gespachtelt wurde. Ebenso können unsachgemäße Unfallreparaturen (Billigreparaturen) damit aufgedeckt werden.

Kleinschadengutachten bei Bagatellschäden

Ab einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro haben Sie im Haftpflichtfall Anspruch auf ein für Sie kostenloses, vollständiges Gutachten. Es ist entscheidend, ob der Geschädigte als Laie erkennen kann, ob es sich im jeweilligen Fall um einen Bagatellschaden handelt.

Auffällig ist, dass besonders augenscheinlich geringe Beschädigungen, wie beispielsweise ein Riss in der Stoßstange  sich später oft als weit größerer Schaden entpuppen.

Anfertigung von Fotodokumentationen

Sie benötigen eine Lichtbildserie über einen Fahrzeugschaden als Beweissicherung? Oder als Dokumentation eines Umbaus? Gerne erstellen wir für Sie kostengünstig eine hochwertige Fotodokumentation ihres Fahrzeuges. Diese erhalten Sie, inclusive aller fahrzeugrelevanten Daten in kürzester Zeit.

Durchführung von Rechnungsprüfungen

Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagten Reparaturkosten stark von der Reparaturrechnung abweichen, oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist. Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sachevrständigen zur Folge.

Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen.